§53/21 Straße ohne Vorrang
Artikel:
§53/21 Straße ohne Vorrang 310x150/2mm Typ 1
Ausführung flach
Flache Verkehrszeichen:
Alu-Speziallegierung - Stärke 2, 2,5 oder 3 mm.
Befestigungsart:
In Rohrrahmen oder mit KC-Laschen auf Rohrsteher.
Die Befestigung von folienbelegten Schildern, insbesondere von Folie Typ 1, 2 und 3 ist grundsätzlich ohne Durchbohren der Folie vorzunehmen! Geeignete Befestigungsmaterialien finden Sie im Abschnitt Befestigungstechnik.
RA1-Aufbau A (Retroreflektierende Folie Typ 1) - Eingebettete Glasperlen-Konstruktion
Diese Reflexfolie auf Basis der Glaskugeltechnologie hat sich besonders für Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs bewährt. Das sind z.B. Parkverbote oder Kurzparkzonen, aber auch touristische Hinweisschilder, Straßennamenschilder, wowie Reklameschilder.
Haltbarkeit 7 Jahre
Allgemein
Alle Verkehrszeichen und -tafeln entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweiligen geltenden gesetzlichen Bestimmungen der StVO und Straßenverkehrszeichenverordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung. Die Ecken sind abgerundet und die Vorderseite ist mit Folie belegt. Die Rückseite ist Alu natur und blendfrei. Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend den jeweils gültigen Normen, Vorschriften und Richtlinien.
§53/21 Straße ohne Vorrang 310x150/2mm Typ 1
Ausführung flach
Flache Verkehrszeichen:
Alu-Speziallegierung - Stärke 2, 2,5 oder 3 mm.
Befestigungsart:
In Rohrrahmen oder mit KC-Laschen auf Rohrsteher.
Die Befestigung von folienbelegten Schildern, insbesondere von Folie Typ 1, 2 und 3 ist grundsätzlich ohne Durchbohren der Folie vorzunehmen! Geeignete Befestigungsmaterialien finden Sie im Abschnitt Befestigungstechnik.
RA1-Aufbau A (Retroreflektierende Folie Typ 1) - Eingebettete Glasperlen-Konstruktion
Diese Reflexfolie auf Basis der Glaskugeltechnologie hat sich besonders für Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs bewährt. Das sind z.B. Parkverbote oder Kurzparkzonen, aber auch touristische Hinweisschilder, Straßennamenschilder, wowie Reklameschilder.
Haltbarkeit 7 Jahre
Allgemein
Alle Verkehrszeichen und -tafeln entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweiligen geltenden gesetzlichen Bestimmungen der StVO und Straßenverkehrszeichenverordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung. Die Ecken sind abgerundet und die Vorderseite ist mit Folie belegt. Die Rückseite ist Alu natur und blendfrei. Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend den jeweils gültigen Normen, Vorschriften und Richtlinien.